Jan 31 2011
Pflegeversicherung hilft bei Pflegekosten
Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde vor einigen Jahren eingeführt. Der Grundgedanke war, dass Pflegende hierdurch eine Art Grundversorgung erhalten. Leistungen müssen beantragt werden. Wenn jemand allerdings im Pflegeheim gepflegt werden muss übernimmt die gesetzliche Kasse nur ca. 40 %, den Aufpreis müssen die Angehörigen oder der zu Pflegende aus seinen laufenden Einnahmen bezahlen. Es wäre für Sie zum Beispiel zu diesem Themenkomplex auch folgendes Kapitel sehr interessant: „Stationäre Pflege auf www.Erbrecht-heute.de“. Das Informationsportal hat sich mit dieser Problematik ausführlich beschäftigt und stellt kostenlose und detaillierte Informationen zur Verfügung.
Leistungen der Pflegeversicherung müssen beantragt werden
Die Angehörigen müssen rechtzeitig vor Beginn der Pflege einen Antrag auf Leistungen stellen. Damit die Pflegeversicherung überhaupt bereit ist zu einer Kostenübernahme muss der Kranke aufgrund dessen besucht und begutachtet werden. Hierbei wird festgestellt ob er überhaupt Leistungen beanspruchen kann. Falls es sich hierbei herausstellt, dass dies der Fall ist wird festgestellt, in welcher Pflegestufe sich der Gepflegte befindet. Diese Feststellungen trifft der medizinische Dienst und demnach wird nicht nur die Pflegestufe, sondern auch das Pflegegeld festgelegt. Darüber hinaus gibt es weitere Unterstützungen, die entsprechend den staatlichen Vorgaben beantragt werden können.
Falls beispielsweise Umbaumaßnahmen aufgrund der Krankheit erforderlich werden könnten auch weitere Zuschüsse beantragt und genehmigt werden. Diese können auch über die Regelleistung der normalen monatlichen Zahlungen hinausgehen. Allerdings darf hierfür kein weiterer Sozialhilfeträger Zuschüsse bewilligen.
Pflegende können auch Auszeiten beantragen und hierfür wird in der Regel dann ein Kurzzeitpflegedienst genehmigt. Dies kann genutzt werden für Arztgänge, eigene Kuren oder sonstige Erledigungen persönlicher Art. Dies ist keine Rechtsberatung, um rechtssichere Informationen zu erhalten konsultieren Sie bitte einen Anwalt.